Kapitalgesellschaften werden häufig im Rahmen einer Insolvenz aufgelöst bzw. liquidiert. Da dieser Vorgang oft Jahre dauern kann, gibt es hierfür eine spezielle Besteuerungsvorschrift. Danach braucht man nicht für jedes Jahr während des Auflösungszeitraums eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, sondern kann dies nach Ermessen des Finanzamts eine für mehrere Jahre tun.
Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sind - in beide Richtungen - üblich. Damit sie vom Finanzamt anerkannt werden, ist es jedoch wichtig, dass unbedingt fremdübliche Konditionen vereinbart werden. Wie man es aber besser nicht machen sollte, zeigt ein Sachverhalt vor dem Finanzgericht Münster (FG) sehr eindrucksvoll.
Seit 2012 sind bilanzierende Gesellschaften (z.B. sämtliche Kapitalgesellschaften) verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu senden.
Viele Unternehmen nutzen Frankiermaschinen (sog. Freistempler), um ihre Postsendungen zu frankieren, so dass das aufwendige Aufkleben von Briefmarken entfällt. Während die neueren Modelle einen Code (Matrixcode) auf die Sendungen aufdrucken, versehen ältere Geräte die Post mit einem Entgelt- und einem Tagesstempel. Zusätzlich lässt sich ein Werbetext des Unternehmens (ein Logo, ein Slogan usw.) aufdrucken.