Spenden und Mitgliedsbeiträge können in der Einkommensteuererklärung mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Neben diesem "regulären" Abzug existieren noch spezielle Abzugsregeln für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat aus aktuellem Anlass zusammengefasst, welche Grundsätze für den Spendenabzug gelten:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 2020 ausgewertet, die aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar ist. Dabei stellte das Amt einige interessante Entwicklungen fest.
Der Zinssatz für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen soll rückwirkend zum 01.01.2019 auf 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) gesenkt werden. Das geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung hervor, dem sogenannten Zinsanpassungsgesetz, dem der Finanzausschuss im Juni 2022 zugestimmt hat.
Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland haben die Nationalmannschaften um Preisgelder in Höhe von insgesamt 331 Mio. EUR gespielt. Für die Veranstalter UEFA und DFB ist das Turnier ein großer wirtschaftlicher Erfolg. Sie erwarten einen Gewinn von 1,7 Mrd. EUR. An Steuern sollen davon 65 Mio. EUR, also gerade einmal 3,8 % des Gewinns bzw. 10 % der Ausgaben zurück nach Deutschland fließen.