Wenn Arbeitgeber die Kosten für ihren betrieblichen Fuhrpark begrenzen und einer ausufernden Privatnutzung ihrer Dienstwagen entgegensteuern wollen, können sie ihre Arbeitnehmer an den Fahrzeugkosten beteiligen. Arbeitnehmer wiederum können derartige Zuzahlungen von ihrem Privatnutzungsvorteil abziehen und so ihre Steuerlast mindern.
Als sogenannte weiße Einkünfte werden Einkünfte bezeichnet, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in keinem der in Frage kommenden Staaten besteuert werden, obwohl sie bei einem vergleichbaren Inlandssachverhalt steuerpflichtig wären. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit diesem Thema befassen.
Trennungen, ob schmerzhaft, notwendig, gewollt oder geplant, kommen sowohl im Privatleben als auch im Arbeitsleben vor. Vor allem im Arbeitsleben stellt sich die Frage, wie eine solche Trennung steuerlich zu bewerten ist. Und wie so häufig im Steuerrecht lautet die Antwort: Es kommt darauf an.
Ergeht ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN), so kann er jederzeit durch das Finanzamt oder den Steuerpflichtigen geändert werden, und zwar auch nach Ablauf der Einspruchsfrist. Oftmals ergehen Bescheide unter VdN, wenn zum Beispiel die Besteuerungsgrundlagen geschätzt wurden und später die tatsächlichen Werte besteuert werden sollen. Was ist allerdings, wenn ein Ergebnis für die Steuererklärung noch nachgereicht werden soll und das Finanzamt den Bescheid ohne VdN erlassen hat? Kann er dann noch nach der Einspruchsfrist geändert werden? Das Finanzgericht München (FG) musste solch einen Fall entscheiden.