Wenn Sie einen Gegenstand für Ihren Betrieb kaufen, können Sie jährlich einen bestimmten Teil der Aufwendungen als Abschreibung in Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Wie ist es aber, wenn Sie den Gegenstand im Jahr der Anschaffung fälschlicherweise sofort als Aufwand berücksichtigt haben und ihn zudem gleichzeitig über mehrere Jahre abschreiben? Und wenn das Finanzamt dies erst viel später bemerkt und der Bescheid des Ursprungsjahres nicht mehr korrigiert werden kann? Darf der Gegenstand dann doch noch bis zum geplanten Ende abgeschrieben werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste einen solchen Fall entscheiden.
Wenn Konzerne ihre bislang im Ausland tätigen Mitarbeiter aufgrund von Umstrukturierungen an deutschen Standorten einsetzen wollen, schnüren sie ihnen mitunter "Umzugspakete", die diverse Vergünstigungen vorsehen. So auch eine Konzerngesellschaft aus Hessen, deren Fall kürzlich den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt hat.
Wenn Unternehmen ihre Datenbestände sicher aufbewahren wollen, greifen sie häufig auf externe Rechenzentren zurück.
Gerichte müssen minderjährigen Kindern in Kindschaftssachen einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen, sofern dies zur Wahrnehmung der Kindesinteressen erforderlich ist. Ein solcher Beistand muss in der Regel bestellt werden, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zum Interesse seiner gesetzlichen Vertreter steht oder wenn die Personensorge wegen Kindeswohlgefährdung entzogen ist.