Das Corona-Virus ist für viele Unternehmen im In- und Ausland inzwischen zu einer echten Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind derzeit noch nicht absehbar. Dass zahlreiche Unternehmen in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden, dürfte jedoch klar sein.
Dass ein Unternehmen auf einer niedrigeren Abschreibung von betrieblichen Gebäuden besteht, als das Finanzamt gewähren möchte, klingt paradox. Ein solcher Fall hat aber nun den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt.
Ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, hängt vom Alter des Kindes und der individuellen Lebenssituation ab. Relevant ist beispielsweise, ob und wie lange ein volljähriges Kind einer Berufsausbildung nachgegangen ist oder in welchem Haushalt es gelebt hat. Das Einkommensteuergesetz schreibt vor, dass volljährige Kinder bei Aufforderung durch die Familienkasse verpflichtet sind, zur Aufklärung der Lebensumstände beizutragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass diese Mitwirkungspflicht auch im finanzgerichtlichen Verfahren gilt.