Viele Einzelhändler bieten ihren Kunden Bonuskarten an, mit denen sie Punkte sammeln können, die sich dann bei späteren Einkäufen einlösen, gegen Prämien eintauschen oder spenden lassen. Ein solches Rabattsystem hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun aus umsatzsteuerlicher Sicht näher beleuchtet.
Wenn man etwas erbt, bekommt man nicht nur etwas, sondern es können auch Kosten anfallen. Sei es für die Beerdigung oder für notwendige Dokumente. Damit da nicht jede kleinste Rechnung summiert werden muss, hat der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen eine Pauschale festgelegt, bis zu der die Kosten nicht nachgewiesen werden müssen. Wie ist das aber, wenn man Nacherbe ist? Also erst etwas erbt, wenn es zuvor ein anderer geerbt hat. Kann die Pauschale auch dann angesetzt werden? Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden.
Beauftragen Sie einen Handwerker, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Reparaturen durchzuführen, können Sie die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen. Da die Finanzverwaltung Schwarzarbeit eindämmen will, darf eine solche Rechnung nicht bar bezahlt werden, sondern muss über ein Bankkonto laufen. Im Streitfall hatte der Kläger die Rechnung aber nicht über sein Bankkonto bezahlt, sondern sie wurde als Verbindlichkeit seinem Gesellschafterkonto belastet. Ist das für eine Steuerermäßigung ausreichend? Das musste das Finanzgericht Thüringen (FG) entscheiden.