Naturgemäß streiten sich die Finanzverwaltungen gerne darüber, wo eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt. Gerade bei Dienstleistungen ist die Frage nach dem Ort der Besteuerung nicht immer leicht zu klären.
In der EU gelten für alle Mitgliedstaaten einheitliche Rahmenbedingungen, was die Mehrwert- bzw. Umsatzbesteuerung anbelangt. Diesbezüglich sind die Steuersysteme der EU-Staaten aufeinander abgestimmt. Die Vereinheitlichung geht allerdings nicht so weit, dass eine Entscheidung der Steuerbehörde des einen Landes für das Finanzamt des anderen bindend wäre. Dies hat jedenfalls der Bundesfinanzhof entschieden.
Ausgeraubt zu werden ist ohne Frage ein fürchterliches Erlebnis. Stellen Sie sich jedoch einmal vor, Sie müssten danach auch noch für die verlorene Ware Zoll und Umsatzsteuer zahlen! Genau dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden.
Es ist der Alptraum eines jeden Unternehmers: Die gesamte Buchführung einschließlich der Eingangsrechnungen wird vernichtet! Mit der Frage, was dann passiert, hat sich das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (FG) kürzlich beschäftigt.