Die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, den man in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragt, und der Reisen, die mit diesem Verfahren zusammenhängen, sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das gilt nach Auffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG), soweit man sich dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hat und die Höhe der Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen ist. Dann können die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts-, Neben- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, so etwa die Aufwendungen
Als Erbe können Sie unter anderem die folgenden Kosten als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb (= Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer) abziehen:
Entfällt der Gewinn aus einer Immobilienveräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach alter Rechtslage (bis zum 31.03.1999) steuerfrei hätten realisiert werden können, so bleiben diese Gewinnanteile auch weiterhin steuerfrei. Das gilt auch für denjenigen Teil des Veräußerungsgewinns, der daraus resultiert, dass der Verkäufer (Sonder-)Abschreibungen bis zum 31.03.1999 in Anspruch genommen hat.