Unterstützungsleistungen an unterhaltsberechtigte Personen erkennen die Finanzämter nur dann als außergewöhnliche Belastungen an, wenn die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Vermögen bis 15.500 EUR stufen die Ämter als geringfügig ein, wobei sie angemessene, selbstgenutzte Hausgrundstücke unberücksichtigt lassen.
Seit dem März 2012 können Verbraucher ihren Einkaufsbetrag an den Kassen diverser Super-, Drogerie- und Baumärkte mit den Worten "Aufrunden, bitte!" um maximal 10 Cent erhöhen. Jeder Cent des so aufgerundeten Betrags wird dann automatisch für ein gemeinnütziges Projekt in Deutschland gespendet.
Wenn Sie einen Pkw leasen und diesen am Ende der Vertragslaufzeit in beschädigtem Zustand zurückgeben, müssen Sie dem Leasinggeber häufig einen sogenannten Minderwertausgleich zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer unterliegt.