Die Neuerungen im Bereich der Reisekosten, die das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts mit sich bringt, treten am 01.01.2014 in Kraft. Von vielen Veränderungen profitieren insbesondere Arbeitnehmer, die vorwiegend auswärts tätig sind, wie etwa Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Kundendienstmonteure, Bauarbeiter, Handwerker sowie Fahrer bei Speditionsunternehmen und Kurierfahrer.
Grundsätzlich kann ein vermietetes Gebäude in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden:
Reichen Sie beim Finanzamt eine Bilanz ein, dürfen Sie diese in der Regel nachträglich nicht mehr ändern. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme: Existiert eine den einzelnen Änderungswunsch betreffende Vorschrift, ist eine Korrektur zulässig.
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja! Allerdings ist zu beachten, dass eine ertragsteuerliche Organschaft (bei Körperschaft- und Gewerbesteuer) zwischen zwei Rechtspersonen nur dann anerkannt wird, wenn beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, wobei nur eine Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft sein kann.