Einnahmen aus dem Verkauf von privat gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft - etwa einer GmbH - sind nur dann als gewerbliche Einkünfte steuerpflichtig, wenn der Gesellschafter zu mindestens 1 % am Unternehmen beteiligt war. Im Fall einer solchen "wesentlichen Beteiligung" werden die Gewinne zu  60 % steuerlich erfasst und bleiben zu 40 % steuerfrei. Dieses sogenannte Teileinkünfteverfahren gilt auch im Verlustfall, so dass sich das Minus dann nur zu 60 % steuerlich auswirkt, also mit anderen Einkünften verrechenbar ist.
Leiden Sie an einer Berufskrankheit? Dann sollten Sie wissen, dass Sie die Krankheitskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen können, sofern Sie einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf nachweisen können. Als typische Berufskrankheiten sind unter anderem Sportunfälle von Profifußballern, Strahlenschäden von Röntgenärzten und Stimmprobleme bei Lehrern anerkannt.
Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnung für ihre Arbeitnehmer allerspätestens für den letzten in 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anhand der neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vornehmen. Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits mit Starterlass vom 25.07.2013 ausführliche Informationen zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren veröffentlicht hatte, folgte am 07.08.2013 ein endgültiges Anwendungsschreiben für die "Zeit danach". Folgende Aspekte aus dieser Verwaltungsanweisung sind hervorzuheben:
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei, kostenlos und ganzjährig eine Jahresnetzkarte für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist diese Vergünstigung auf die Entfernungspauschale bei der Einkommensteuer in vollem Umfang anzurechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie die Jahresnetzkarte auch tatsächlich nutzen.