Unter einer Mindestbesteuerung ist die vom Gesetzgeber gewollte zeitliche Streckung eines Verlustvortrags zu verstehen. Dabei dürfen bis zu 1 Mio. EUR unbeschränkt und darüber hinaus nur 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gewinns mit Verlustvorträgen verrechnet werden.
Grundsätzlich gilt als Schenkung auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang seines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auf die anderen Beteiligten oder die Gesellschaft, soweit der Wert, der sich für seinen Anteil zur Zeit seines Ausscheidens ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass keine Schenkungsteuer anfällt, wenn ein Gesellschafter unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, die nach dem sogenannten Managermodell organisiert ist.
Aufsichtsratsvergütungen müssen in der Regel als Einkünfte aus selbständiger Arbeit versteuert werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main (OFD) weist in einer aktuellen Verfügung aber darauf hin, dass die Vergütung als Arbeitslohn qualifiziert werden muss, wenn die Aufsichtsratsfunktion in einem engen ursächlichen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Haupttätigkeit steht (= nichtselbständige Einkünfte aus der Haupttätigkeit). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Empfänger seine Aufsichtsratsvergütung vollständig oder teilweise an seinen Arbeitgeber abführen muss; diese Abführungsverpflichtung kann sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen (z.B. beamtenrechtlichen Regelungen) ergeben. Die Abführung der Aufsichtsratsvergütung an den Arbeitgeber führt beim Empfänger zu negativem Arbeitslohn.
Die Finanzämter dürfen bei Ihrem Betrieb auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinnahmen erwarten oder sogar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren entschieden, in dem die Prüfung eines Restaurants sogar für einen Zeitraum von elf Jahren als zulässig angesehen wurde.