In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300 EUR hat es aus der Entwurfsfassung nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Es bleibt also dabei, dass eine vereinfachte Rechnung nur bei Kleinbeträgen bis 150 EUR zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Hinweis: Da auch weitere Punkte – wie die Vereinfachung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter – keinen Eingang ins Bürokratieentlastungsgesetz gefunden haben, hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, beim Bürokratieabbau und zu Vereinfachungen im Steuerrecht weiter aktiv zu werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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(aus: Ausgabe 11/2015)
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