Das Corona-Virus ist für Unternehmen schon lange zu einer riesigen Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind gravierend. In den beiden Corona-Jahren hat unter anderem die Gastronomie besonders gelitten. Bundesfinanzminister Christian Lindner spricht sich nun in einem Schreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie aus. Lindner begründet dies mit der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche aufgrund der Corona-Pandemie.
Der bislang reduzierte Umsatzsteuersatz (7 % statt 19 %) für die Abgabe von Speisen in der Gastronomie gilt nach jetzigem Stand noch bis Ende des Jahres 2022. Lindner hält es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch danach unbefristet anwendbar ist. Er werde sich daher innerhalb der Bundesregierung für eine Entfristung einsetzen.
Für die Abgabe von Getränken soll der ermäßigte Steuersatz jedoch nicht gelten. Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, werden daher nicht von der Steuerentlastung profitieren. Getränke von der ermäßigten Besteuerung von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen auszunehmen ist gemäß der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie unionsrechtlich zulässig.
Vor der Corona-Krise galt für Speisen, die in einer Gaststätte, einem Cafe oder einer Bar verzehrt wurden, ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %. Gerichte, die der Gast mitnahm, wurden mit 7 % besteuert.
Hinweis: Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung mit diversen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen reagiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
f
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 06/2022)
Comments are closed