Wenn Steuersünder mit einer Selbstanzeige „reinen Tisch“ gegenüber dem Finanzamt machen, winkt ihnen Straffreiheit. Bereits zum 01.01.2015 hatte der Gesetzgeber aber die Voraussetzungen hierfür verschärft. Seitdem ist der Eintritt der Straffreiheit daran geknüpft, dass der Steuersünder seine steuerlichen Verfehlungen der letzten zehn Kalenderjahre komplett offenbart. Spielt er nur teilweise mit offenen Karten, bleibt die gewünschte Straffreiheit aus.


Das Finanzministerium Niedersachsen (FinMin) hat nun erklärt, dass die Zahl der Selbstanzeigen in Niedersachsen weiter rückläufig ist. Im ersten Halbjahr 2019 haben die Finanzämter insgesamt 341 Selbstanzeigen entgegengenommen. Im ersten Halbjahr 2018 lag die Zahl noch bei 471, im ersten Halbjahr 2017 sogar bei 601.


Die Auswertung steuerrelevanter Datenträger („Steuer-CDs“) ist in Niedersachsen zudem mittlerweile nahezu abgeschlossen. Das FinMin beziffert die Einnahmen infolge von Datenankäufen aus der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein seit 2008 zum 30.06.2019 allein für Niedersachsen auf insgesamt rund 381 Mio. EUR. Dabei machten die Verfahren im Zusammenhang mit schweizerischen Kapitalanlagen rund 284 Mio. EUR aus. Niedersachsen hat sich mit rund 900.000 EUR an den Datenankäufen beteiligt.


Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Datenankäufen sind nach Angaben des FinMin mittlerweile zu 99 % (bezogen auf die Schweiz und Luxemburg) bzw. zu 97 % (bezogen auf Liechtenstein) abgeschlossen.


Hinweis: Seit dem 01.07.2019 werden in Niedersachsen auf Basis eines bundeseinheitlichen Konzepts Informationen zu Finanzkonten in den USA ausgewertet. Die gelieferten Datensätze stammen aus dem Jahr 2014.

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(aus: Ausgabe 10/2019)

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