Die Wohnungsnot in Großstädten macht erfinderisch: Wenn Wohnraum an Land knapp und teuer ist, weichen die Menschen auf das Wasser aus – und beziehen Hausboote. Was in Amsterdam längst zum Stadtbild gehört, ist mittlerweile auch in einigen deutschen Metropolen zu beobachten.


Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 entschieden hatte, dass die Hausbootvermietung genauso wie die Vermietung an Land umsatzsteuerfrei ist, wenn das Hausboot dauerhaft und fest am Ufer installiert ist, hat sich nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) zu Wort gemeldet. Es bestätigt, dass die Urteilsgrundsätze auf alle gleichgelagerten Fälle der Hausbootvermietung angewandt werden dürfen. Danach sind Hausbootvermietungen (einschließlich der Vermietung der dazugehörenden Liegefläche und der Steganlage) umsatzsteuerfrei, wenn

  • die Befestigungen des Hausboots nicht leicht zu lösen sind und am Ufer oder auf dem Gewässergrund angebracht sind,
  • das Hausboot ortsfest gehalten wird und an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Gewässer liegt und
  • das Hausboot vertraglich und tatsächlich auf Dauer ausschließlich ortsfest genutzt wird (wie ein Gebäude an Land).

Hinweis: Die Steuerfreiheit kann in allen noch offenen Fällen angewandt werden. Bis einschließlich 2013 dürfen Vermieter ihre Umsätze aber noch freiwillig als umsatzsteuerpflichtig behandeln. Dies kann von Vorteil sein, da ihnen in diesem Fall der Vorsteuerabzug aus den anfallenden Kosten zusteht.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2014)

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