Da die Gesetzeslage an allerlei Stellen umstritten oder unklar ist, setzen die Finanzämter derzeit viele Steuerbescheide nicht mehr endgültig, sondern nur vorläufig fest. Aufgrund der Vorläufigkeitsvermerke bleiben die Steuerbescheide bezüglich des strittigen Punkts so lange offen, bis eines der obersten Gerichte über diesen entschieden hat. Von einem für sie positiven Urteil profitieren die Steuerzahler dann automatisch – und haben auch bei negativem Prozessausgang keine Nachteile zu befürchten, da alles beim Alten bleibt. Und da sich die Verfahren oft lange ziehen, ist die Verzinsung der Steuererstattung mit 6 % pro Jahr – gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase – äußerst lukrativ.


Vorläufigkeitsvermerke ergehen derzeit zu den unten aufgeführten Streitpunkten in den folgenden Bescheiden:


Einkommensteuerbescheid

  • Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als gewinnmindernde Betriebsausgabe ab 2008
  • Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten (auf zwei Drittel der Aufwendungen bzw. maximal 4.000 EUR pro Jahr und Kind) für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2011
  • Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 und durch das Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 (durch das die Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherung nur berücksichtigt werden, soweit das Abzugsvolumen durch Kranken- und Pflegekasse noch nicht aufgebraucht ist)
  • Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten
  • zunehmend höhere Besteuerung der Rente ab 2005 durch das Alterseinkünftegesetz
  • Höhe der steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2001
  • Höhe des Grundfreibetrags ab 2001
  • Erhebung eines Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2005 auf die Einkommen- und seit 2009 auch auf die Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen

Körperschaftsteuerbescheid

  • Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der auf sie entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben
  • Erhebung eines Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2005 auf die Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer-Messbescheid

  • Hinzurechnung des Finanzierungsaufwands, der als Betriebsausgaben abgezogen wurde, zum Gewerbeertrag
  • Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der auf sie entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben

Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid

  • Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform 2009

Grundsteuer-Messbetrag und Einheitswert

  • unzeitgemäße und tendenziell zu geringe Einheitsbewertung von Grundvermögen für Stichtage ab dem 01.01.2007
  • Feststellung der Einheitswerte von Grundstücken basierend auf den Jahren 1964 (für den Westen) bzw. 1935 (für den Osten Deutschlands)

Grunderwerbsteuerbescheid

  • Feststellung der Besteuerungsgrundlagen unter Heranziehung der alten Grundbesitzwerte
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 10/2013)

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