Wer hobbymäßig Sportwetten abschließt, muss sich über die Versteuerung seiner Gewinne keine Sorgen machen, denn diese bleiben unabhängig von ihrer Höhe steuerfrei. Unerheblich ist dabei, auf welche Sportart gewettet wird und ebenso die Frage, ob die Wetten online oder vor Ort in einem Wettbüro platziert werden. Der Grund für die Steuerfreiheit: Verfolgt der Spieler mit dem Wetten private Spielbedürfnisse, dann gilt er als Freizeit- oder Hobbyspieler. Steuerlich wird eine solche Tätigkeit nicht erfasst. Stehen für das Wetten aber rein gewerbliche Aspekte im Vordergrund, sieht die Sache anders aus, denn dann gilt man als Berufsspieler - und muss unter Umständen Steuern auf die erzielten Gewinne zahlen.
Bekanntlich wird die wachsende Staatsverschuldung in Deutschland vom Bund der Steuerzahler (BdSt) seit vielen Jahren plakativ auf einer Schuldenuhr dargestellt. Aufgrund gestiegener Staatsschulden hat der BdSt das Tempo der Uhr nun für das Jahr 2024 von 3.472 EUR auf 3.581 EUR pro Sekunde erhöht. Diese Umstellung basiert auf neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag ihrer (steuerpflichtigen) Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beläuft sich im Veranlagungszeitraum 2022 auf 10.347 EUR (bei Zusammenveranlagung: 20.694 EUR). Zu beachten ist jedoch, dass gesetzliche Renten nur mit ihrem prozentualen Besteuerungsanteil in die steuerpflichtigen Einkünfte einfließen. Während bei Rentenbeginn bis 2005 noch ein festgeschriebener Besteuerungsanteil von 50 % fortgeführt werden kann, müssen Rentner mit Renteneintritt 2022 bereits 82 % ihrer Rente versteuern. Bei Renteneintritt im Jahr 2040 steigt dieser Anteil schließlich sogar auf 100 % (Vollversteuerung). Wer als Bestandsrentner bislang nicht abgabe- bzw. steuerpflichtig ist, kann dies durch die jährlich erfolgenden Rentenerhöhungen werden, denn diese sind zu 100 % steuerpflichtig. Die jährliche Anhebung des Grundfreibetrags kompensiert diesen Effekt jedoch ganz oder teilweise wieder.
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 % gesenkt werden. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung an den Bundestag hervor. Derzeit beträgt der Durchschnittssatz 9,0 %.