Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen einem ermäßigten Einkommensteuersatz, um Nachteile auszugleichen, die der progressiv ansteigende Einkommensteuertarif mit sich bringt. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, würde der Progressionseffekt ansonsten zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Steuer(mehr-)belastung führen. Die ermäßigte Besteuerung setzt allerdings voraus, dass sich die Nachzahlung auf eine Tätigkeit bezieht, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst hat.
Das Corona-Virus ist für Unternehmen schon lange zu einer riesigen Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind gravierend. In den beiden Corona-Jahren hat unter anderem die Gastronomie besonders gelitten. Bundesfinanzminister Christian Lindner spricht sich nun in einem Schreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie aus. Lindner begründet dies mit der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche aufgrund der Corona-Pandemie.
Bitcoins und andere Kryptowährungen werden vom Fiskus rechtlich nicht als (Fremd-)Währung, sondern als "andere Wirtschaftsgüter" eingestuft, so dass ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn Sie Bitcoins & Co. innerhalb eines Jahres privat kaufen und wieder verkaufen. Der Wertzuwachs muss als Spekulationsgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Das Bundeskabinett hat im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen und damit steuerliche Erleichterungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor: