Autofahrer müssen an deutschen Tankstellen immer tiefer ins Portemonnaie greifen. Anfang des Jahres stieg der CO2-Preis zunächst von 25 EUR auf 30 EUR pro Tonne, so dass sich Benzin und Diesel zunächst um rund 1,5 Cent pro Liter verteuerten. Bis 2025 wird der der CO2-Preis schrittweise weiter auf 55 EUR je Tonne steigen. So sollen die Anreize erhöht werden, den fossilen Kraftstoffverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu verringern.
Zahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind in aller Regel als Arbeitslohn anzusehen, da sie meist durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Arbeitslohn kann ausnahmsweise aber auch von dritter Seite gezahlt werden (z.B. von arbeitgeberfremden Einrichtungen), wenn sich die Zuwendung für den Arbeitnehmer als "Frucht" seiner Arbeit für den Arbeitgeber erweist.
Wird ein Grundstück vererbt oder verschenkt, muss dessen Wert festgestellt werden, damit die korrekte Steuer ermittelt werden kann. Hierfür gibt es verschiedene Verfahren, die von der Art des Grundstücks abhängen. Ein Grundstück mit einem Mietshaus ist beispielsweise anders zu bewerten als ein unbebautes Grundstück. Aber auch wenn es Verfahren zur Feststellung eines Werts gibt, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachzuweisen. Im vorliegenden Fall wurde das Gutachten jedoch zu spät vorgelegt und es stellte sich daraufhin die Frage, wer die Kosten für die Klage übernehmen muss. Das Finanzgericht Hamburg (FG) musste darüber entscheiden.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und um gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, damit sich der Gewerbeertrag ergibt. Dieser ist die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurechnen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Firmengebäuden) zahlt.