Volljährige Kinder werden kindergeldrechtlich unter anderem dann noch bis zu ihrem 25. Geburtstag berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Das rein formale Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses reicht allerdings hierfür nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht, es müssen vielmehr ernsthafte und nachhaltige Ausbildungsmaßnahmen erkennbar sein.
Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Welche Regeln die Finanzämter beim Ansatz von Unterhaltsleistungen anwenden, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun in einem aktualisierten Anwendungsschreiben dargelegt. Die wichtigsten Aussagen im Überblick: