Werbungskosten sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer entstehen, damit dieser seinen Beruf ausüben kann. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Auch Reisekosten können zu den Werbungskosten gehören, wenn der berufliche Anteil der Reise überwiegt. Es ist möglich, dass eine gemischt veranlasste Reise, die sowohl berufliche als auch private Elemente enthält, derart aufgeteilt wird, dass der beruflich veranlasste Teil berücksichtigt werden kann. Aber wie ist es, wenn eine solche Trennung nicht möglich ist? Darüber musste das Finanzgericht Münster (FG) kürzlich entscheiden.
Ein großer Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im Steuerrecht die Gewerbesteuer. Diese fällt bei einem Freiberufler nämlich nicht an. Es kann jedoch sein, dass ein Freiberufler aufgrund einer teils gewerblichen Tätigkeit doch vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig wird. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem Fall entscheiden, in dem eine Freiberufler-Gemeinschaftspraxis im Nachhinein als gewerblich eingestuft wurde.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat viele Gesichter. So kann eine freiwillige betriebliche Zusatzrente über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen realisiert werden. Mit der Durchführung einer Entgeltumwandlung sind all diese Modelle für Arbeitnehmer attraktiv, denn die Beiträge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Nach der sogenannten Reemtsma-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus verlangen. Das Bundesfinanzministerium greift in einem aktuellen Schreiben dieses EuGH-Urteil aus dem Jahr 2007 sowie weitere Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2015 und 2019 auf und nimmt insbesondere zu den Voraussetzungen für den Direktanspruch bei der Umsatzsteuer Stellung.