Das Finanzgericht Münster hatte über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu entscheiden. Die Voraussetzungen für eine solche Festsetzung waren im Streitfall zwar erfüllt, jedoch beging das Finanzamt einen Ermessensfehler. Der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags wurde daher aufgehoben.
Die Preise für Strom und Gas klettern in immer neue ungeahnte Höhen und viele Haushalte sorgen sich vor den nächsten Abrechnungen ihrer Energieversorger. Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums steigt die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Einfamilienhaus in diesem Jahr um etwa 2.000 EUR. Das Gebot der Stunde muss daher lauten, Energie zu sparen und die eigenen vier Wände möglichst energieeffizient "aufzurüsten". Hierfür lohnt ein Blick auf den seit 2020 geltenden Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen, der folgende Maßnahmen fördert:
Krankheits- und Pflegekosten müssen nach dem Einkommensteuergesetz um eine zumutbare Belastung gemindert werden, bevor sie sich steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen auswirken. Wie hoch dieser Eigenanteil des Steuerzahlers ausfällt, richtet sich nach dessen Einkommenshöhe, Familienstand und Anzahl der Kinder. Bislang ergingen Steuerbescheide vorläufig zu der Frage, ob von Krankheits- und Pflegekosten eine zumutbare Belastung abgezogen werden darf. Einsprüche gegen den Abzug einer zumutbaren Belastung waren von den Finanzämtern bisher ruhend gestellt worden.
Kann eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen? Nein, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf im Jahr 2017 und verwies darauf, dass ein Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich sei. Eine Flugbegleiterin müsse außerhalb ihrer Arbeitszeit im Flugzeug nur wenige gedankliche, schriftliche oder verwaltungstechnische Arbeiten erledigen.