Nicht nur die Wirtschaft stellt die Verbreitung des Corona-Virus vor erhebliche Herausforderungen. Auch Arbeitnehmer haben mit den Auswirkungen zu kämpfen. Insbesondere die behördlich angeordneten Schließungen von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (Kindergärten, Schulen usw.) führen bei Eltern dazu, dass sie ihren beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen können. In diesem Fall besteht für die Eltern das Risiko des Verdienstausfalls.
Die Corona-Krise sorgt für massive Umsatzeinbußen im Wirtschaftsleben. Viele Unternehmer stehen trotz Rettungsschirmen und Soforthilfen derzeit "mit dem Rücken zur Wand", da ihre Kosten weiterlaufen, ihre Einnahmen jedoch innerhalb kürzester Zeit massiv eingebrochen sind.
Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer anfällt, richtet sich unter anderem nach der anzuwendenden Steuerklasse. Wird Vermögen auf Kinder und Stiefkinder übertragen, greift die günstigste Steuerklasse I, so dass Steuersätze zwischen 7 % und 30 % zur Anwendung kommen. Bei der ungünstigsten Steuerklasse III liegt der Steuerzugriff hingegen zwischen 30 % und 50 %. Zudem gewährt der Fiskus bei Kindern und Stiefkindern in Steuerklasse I einen Freibetrag von 400.000 EUR (bei Steuerklasse III: 20.000 EUR).