Beauftragen Sie einen Handwerker, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Reparaturen durchzuführen, können Sie die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen. Da die Finanzverwaltung Schwarzarbeit eindämmen will, darf eine solche Rechnung nicht bar bezahlt werden, sondern muss über ein Bankkonto laufen. Im Streitfall hatte der Kläger die Rechnung aber nicht über sein Bankkonto bezahlt, sondern sie wurde als Verbindlichkeit seinem Gesellschafterkonto belastet. Ist das für eine Steuerermäßigung ausreichend? Das musste das Finanzgericht Thüringen (FG) entscheiden.
Die EU-Kommission hat bereits am 07.04.2016 einen Aktionsplan im Rahmen der Mehrwertsteuer angenommen. Dieser Plan umfasst mehrere Schritte, mit dem Ziel, ein endgültiges europäisches Mehrwertsteuersystem zu schaffen. Am 18.02.2020 hat der EU-Rat zahlreiche Vorschriften verabschiedet, die dazu dienen sollen, den Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufzudecken.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.03.2020 ein Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten veröffentlicht.