Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft können beim Dividendenempfänger unterschiedlich zu behandeln sein, je nachdem, ob es sich bei ihnen um Gewinnausschüttungen oder um eine sogenannte Einlagenrückgewähr handelt. Letztere gilt als eine Rückzahlung der vom Gesellschafter historisch erbrachten Einlage, die bei ihm nicht als zu versteuernde Ausschüttung gilt, sondern mit dessen Anschaffungskosten zu behandeln ist.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Wert der Gegenleistung ab - bei einem Grundstückskauf vom Kaufpreis einschließlich vom Käufer übernommener sonstiger Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen. Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die im Rahmen eines Grundstückskaufs übernommene Verpflichtung, Wohnungen einem bestimmten Personenkreis verbilligt zu vermieten, als sonstige Leistung zu werten ist.
Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, so dass sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie ihre Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausüben.