Das Umsatzsteuergesetz sieht für die Lieferung von Pflanzen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % vor. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt jedoch keine Steuersatzermäßigung in Betracht, wenn ein Garten- und Landschaftsbauer eine Gartenanlage erstellt und dabei die Lieferung der Pflanzen und die Gartenbauarbeiten "aus einer Hand" erfolgen, so dass eine einheitliche komplexe Leistung vorliegt.
Bekanntermaßen lassen sich Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Des Weiteren kann man Krankheitskosten, die die Versicherung nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings gelten für Letztere sehr strenge Nachweisanforderungen.
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische oder pflegende Tätigkeiten.
Bereits am 21.02.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU, das sogenannte Brexit Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), verabschiedet. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 zugestimmt.