Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern erteilt, sind umsatzsteuerpflichtig - dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Als Gegenleistung für die Abmahnleistung gilt dabei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag.
Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern erteilt, sind umsatzsteuerpflichtig - dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Als Gegenleistung für die Abmahnleistung gilt dabei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag.
Wenn Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung abziehen wollen, muss dieses Dokument strenge umsatzsteuerliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss es die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung ausweisen. Sind diese Angaben nicht enthalten, kann das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug versagen.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf.