Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung eines Geldinstituts kann vom Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge bereits in dessen Einkommensteuerfestsetzung einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet wurde. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
Arbeitnehmer können Kosten für Arbeitsmittel als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Klassische Beispiele hierfür sind die Werkzeuge eines Handwerkers oder die Fachbücher eines Lehrers. Ob auch ein Sky-Bundesliga-Abo als Arbeitsmittel absetzbar ist, musste kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden.