Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können bis zu einer Höhe von 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer überarbeiteten Verfügung etliche Einzelfragen zu dieser Thematik aufgegriffen und dabei die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Danach gilt:
Wenn Krankenversicherte regelmäßig Leistungen zur Krankheitsfrüherkennung oder Prävention beziehen, erhalten sie von ihrer Krankenversicherung mitunter Bonusleistungen, damit ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird.