Die Umwandlung von Unternehmen gilt im Steuerrecht als eine der komplexesten Materien. Zwar gibt es zu den ertragsteuerlichen Folgen einer Unternehmensumwandlung ein eigenes Gesetz (das Umwandlungssteuergesetz), allerdings ist dieses recht knapp gehalten. Deshalb hat die Finanzverwaltung am 11.11.2011 ein umfangreiches Anwendungsschreiben erlassen, in dem sie erläutert, wie das Gesetz aus der Sicht des Fiskus zu interpretieren und anzuwenden ist. Dieser sogenannte Umwandlungssteuererlass spielt für den Praktiker eine bedeutende Rolle. Schade ist nur, dass er zwischenzeitlich durch zahlreiche Urteile und Gesetzesänderungen an vielen Stellen überholt ist.
Stiftungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: Laut Aussage des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es derzeit 21.806 Stiftungen in Deutschland, von denen 95 % steuerbefreit sind.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die selbständige Tätigkeit eines Tanzlehrers der Tätigkeit eines Privatlehrers entspricht und der Tanzunterricht somit umsatzsteuerfrei sein kann.
Sogenannte Wiederbepflanzungsrechte vermitteln Weinerzeugern das Recht, bestockte Rebflächen nach der Rodung wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Die Rechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter und verkörpern letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht zur Weinerzeugung.