Darlehen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sind - in beide Richtungen - üblich. Damit sie vom Finanzamt anerkannt werden, ist es jedoch wichtig, dass unbedingt fremdübliche Konditionen vereinbart werden. Wie man es aber besser nicht machen sollte, zeigt ein Sachverhalt vor dem Finanzgericht Münster (FG) sehr eindrucksvoll.
Seit 2012 sind bilanzierende Gesellschaften (z.B. sämtliche Kapitalgesellschaften) verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu senden.
Viele Unternehmen nutzen Frankiermaschinen (sog. Freistempler), um ihre Postsendungen zu frankieren, so dass das aufwendige Aufkleben von Briefmarken entfällt. Während die neueren Modelle einen Code (Matrixcode) auf die Sendungen aufdrucken, versehen ältere Geräte die Post mit einem Entgelt- und einem Tagesstempel. Zusätzlich lässt sich ein Werbetext des Unternehmens (ein Logo, ein Slogan usw.) aufdrucken.
Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der Gewinn eines Gewerbebetriebs korrigiert: um Kürzungen vermindert und um Hinzurechnungen erhöht. Erst dieser Gewerbeertrag ist dann für die Besteuerung relevant. Hinzugerechnet werden zum Beispiel Miet- und Pachtzinsen, die vorher den Gewinn gemindert haben. Natürlich wird nicht der komplette Betrag hinzugerechnet, sondern nur ein Anteil, dessen Höhe davon abhängt, wofür die Miet- und Pachtzinsen gezahlt wurden. Aber was gehört denn eigentlich zu den Miet- und Pachtzinsen - auch die Grundsteuer? Diese Frage musste das Finanzgericht Köln (FG) klären.