Privathaushalte können ihre in Anspruch genommenen haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich über zwei Höchstbeträge geltend machen:
In Deutschland leben rund 1,6 Mio. alleinerziehende Mütter und Väter. Sie müssen häufig allein für die Lebenshaltungskosten aufkommen und können nicht vom günstigen Splittingtarif für Verheiratete profitieren. Auch wenn der Kindesunterhalt ihnen hilft, die laufenden Kosten zu decken, ist ihr finanzielles Korsett doch häufig sehr eng geschnürt, weil sie oft nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können.
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Altersbezügen in 2004 grundlegend reformiert und einen schrittweisen Übergang hin zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet.