Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat sich aktuell mit zahlreichen einkommen- und umsatzsteuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines privaten Seniorenheims beschäftigt. Im Folgenden wird ausschließlich auf die umsatzsteuerrechtlichen Aspekte Bezug genommen.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat kürzlich zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Bewirtungsaufwendungen Stellung genommen und entschieden, dass ein Verstoß gegen die formellen einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs führt. Vielmehr ist ausschlaggebend, ob die Bewirtungsaufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sind.
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in einem aktuellen Fall zu Vorsteuer-Erstattungsansprüchen entschieden, die im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Bestellung eines sogenannten schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters entstanden sind.
Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Soll-Versteuerung). Die Steuer entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen dann mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das Finanzgericht München (FG) musste nun klären, ob auch im Gründungsjahr der Gesamtumsatz nach vereinbarten Entgelten zu bestimmen ist.