Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu (bei Zusammenveranlagung: 1.602 EUR), den sie über Freistellungsaufträge auf ihre Banken verteilen können. Die jeweilige Bank stellt die Zinsen dann bis zum beantragten Betrag, maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, von der Abgeltungsteuer frei.
Führen Sie ein Fahrtenbuch für die Versteuerung eines privat genutzten Firmenwagens? Egal ob Sie Unternehmer oder Angestellter sind - Ihr Fahrtenbuch dürfte dem Papierheft eines beliebigen anderen Fahrers stark ähneln. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so.
In einem schon einige Jahre zurückliegenden Fall des Finanzgerichts Köln (FG) war der Kläger Vorstandsmitglied und Aktionär einer AG. Er war aufgrund falscher Bilanzen und einer darauf basierenden zu hohen Dividendenausschüttung vom Insolvenzverwalter der AG verklagt worden. Seine Schadenersatzzahlung wollte der Kläger daraufhin als Werbungskosten geltend machen und damit seine Einkünfte mindern.
Ist Ihnen am Arbeitsplatz schon einmal ein innovativer Gedanke gekommen, wie sich ein bestimmter Arbeitsablauf optimieren ließe? Im Fall eines Verkaufsleiters war der Gedanke sogar so genial, dass sich sein Arbeitgeber direkt an die Umsetzung machte. Allerdings erhielt der Verkaufsleiter erst nach jahrelangen Streitigkeiten eine Vergütung für seine Erfindung.