Die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, den man in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragt, und der Reisen, die mit diesem Verfahren zusammenhängen, sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das gilt nach Auffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG), soweit man sich dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hat und die Höhe der Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen ist. Dann können die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts-, Neben- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, so etwa die Aufwendungen
Freiwillig Steuern zu zahlen kann sich durchaus lohnen - jedenfalls bei der Umsatzsteuer: An sich ist die Immobilienvermietung umsatzsteuerfrei. Verzichten Sie als Vermieter jedoch freiwillig auf diese Steuerbefreiung (Option), können Sie die Vorteile des Vorsteuerabzugs für sich nutzen.
Photovoltaikanlagen auf privaten Wohnhäusern werden immer beliebter. Deshalb hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Thematik angenommen.