Eine millionenschwere Großtante zu beerben, gehört aus finanzieller Sicht wohl zu den angenehmen Dingen des Lebens. Fällt dabei allerdings eine Erbschaftsteuer in Höhe von 76 % an, bleibt der erhoffte Geldsegen weitgehend aus.
Der Mehraufwand, der Eltern für den Unterhalt eines zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, wird derzeit in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt. Mit diesem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG) verpuffen die Hoffnungen vieler Eltern, die ihren Aufwand für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung ihres Kindes deutlich stärker von der Steuer absetzen wollen. Es bleibt also beim Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR pro Jahr.
Unlängst hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten zugunsten der Steuerzahler aufgegeben. Nach seinem Grundsatzurteil können gerichtlich streitende Bürger die Aufwendungen, die ihnen durch den Zivilprozess entstehen, unabhängig vom Sachverhalt als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen, wenn der Prozess
Die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter Kosten kann die mit diesen verbundenen Leiden zumindest teilweise lindern. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg (OFD) hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abgesetzt werden kann.