Steuerbescheide dürfen nur dann geändert werden, wenn die Abgabenordnung eine Änderung erlaubt. Eine Bescheidänderung ist beispielsweise zulässig, wenn eine widerstreitende Steuerfestsetzung vorliegt - ein Beispiel dafür liefert ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH).
Da die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) keine berufsständische Versorgungseinrichtung ist, sind VBL-Beiträge auch keine Beiträge zu einer kapitalgedeckten Altersversorgung. Folglich können sie - anders als die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen - auch nicht als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Erhalten Sie als Arbeitnehmer im Rahmen eines Ideenwettbewerbs, den Ihr Arbeitgeber veranstaltet, ein Preisgeld, müssen Sie dieses als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit versteuern - genau wie Ihr normales Gehalt. Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören laut Einkommensteuergesetz nämlich alle Güter, die
Fließen einem Arbeitnehmer - etwa durch eine Abfindung wegen Kündigung - Einkünfte zusammengeballt in einem Jahr zu, obwohl es sich um wirtschaftliche Erträge aus mehreren Veranlagungszeiträumen handelt, kann dies negative Folgen für die Besteuerung haben: Die Einkünfte werden dann zu einem erheblichen Teil mit einem höheren Steuersatz belastet, als dies bei der Verteilung des Einkommens auf mehrere Veranlagungszeiträume der Fall wäre.