Sowohl Vater als auch Mutter haben einen Anspruch auf Kindergeld, ausgezahlt wird das Geld für ein Kind aber nur an einen Berechtigten - und zwar an denjenigen, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Bei intakten Ehen, in denen das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt, bestimmen die Eltern untereinander, wer kindergeldberechtigt ist. Auch getrenntlebende Eltern können dies selbst bestimmen, sofern das Kind annähernd gleichwertig in beiden Haushalten lebt.
Da die Gesetzeslage an allerlei Stellen umstritten oder unklar ist, setzen die Finanzämter derzeit viele Steuerbescheide nicht mehr endgültig, sondern nur vorläufig fest. Aufgrund der Vorläufigkeitsvermerke bleiben die Steuerbescheide bezüglich des strittigen Punkts so lange offen, bis eines der obersten Gerichte über diesen entschieden hat. Von einem für sie positiven Urteil profitieren die Steuerzahler dann automatisch - und haben auch bei negativem Prozessausgang keine Nachteile zu befürchten, da alles beim Alten bleibt. Und da sich die Verfahren oft lange ziehen, ist die Verzinsung der Steuererstattung mit 6 % pro Jahr - gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase - äußerst lukrativ.
Sowohl Steuernachzahlungen an das als auch Steuererstattungen von dem Finanzamt werden mit 6 % jährlich verzinst. Das gilt für alle Zahlungen, die frühestens 15 Monate nach Ablauf desjenigen Jahres beginnen, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Die Verzinsung für die Einkommensteuer 2012 beginnt also, wenn bis zum 01.04.2014 keine Rück- oder Nachzahlung erfolgt ist.
Drei, zwei, eins - meins! Diesen bekannten Slogan könnten bald auch die Fahnder vom Finanzamt für Steuerfahndung und Strafsachen Hannover ausrufen, sofern sich ihr an eine Internethandelsplattform gerichtetes Sammelauskunftsersuchen als rechtmäßig erweisen sollte und sie damit an die Daten von Internetverkäufern gelangen. Die Fahnder hatten in 2010 bei der deutschen Schwestergesellschaft einer luxemburgischen Internethandelsplattform nachgefragt, welche Nutzer Verkaufserlöse von mehr als 17.500 EUR pro Jahr über die Plattform erzielt hatten. Sie verlangten Name und Anschrift der Händler sowie deren Bankverbindung und eine Aufstellung über die getätigten Verkäufe. Die Schwestergesellschaft hatte jedoch abgelehnt und erklärt, dass sie nach einer Vereinbarung mit dem Seitenbetreiber zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet sei.