Wenn Sie einen Pkw leasen und diesen am Ende der Vertragslaufzeit in beschädigtem Zustand zurückgeben, müssen Sie dem Leasinggeber häufig einen sogenannten Minderwertausgleich zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Lieferungen von Pkws in andere Länder der EU sind mit großen Risiken behaftet. Daher sollten Sie genau darauf achten, wer der eigentliche Vertragspartner und damit der Abnehmer des gelieferten Fahrzeugs ist.
Naturgemäß streiten sich die Finanzverwaltungen gerne darüber, wo eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt. Gerade bei Dienstleistungen ist die Frage nach dem Ort der Besteuerung nicht immer leicht zu klären.
In der EU gelten für alle Mitgliedstaaten einheitliche Rahmenbedingungen, was die Mehrwert- bzw. Umsatzbesteuerung anbelangt. Diesbezüglich sind die Steuersysteme der EU-Staaten aufeinander abgestimmt. Die Vereinheitlichung geht allerdings nicht so weit, dass eine Entscheidung der Steuerbehörde des einen Landes für das Finanzamt des anderen bindend wäre. Dies hat jedenfalls der Bundesfinanzhof entschieden.