Sind Ihnen durch das Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden im unternehmerischen Bereich entstanden, hilft Ihnen der Fiskus durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Dazu haben die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer - beispielsweise von Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg - entsprechende Richtlinien erlassen.
Beendet ein selbständiger Handelsvertreter seine Vertretung und übernimmt anschließend eine andere, stellt dieser Wechsel keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe dar. Aus diesem Grund unterliegen regelmäßige Zahlungen, die er anlässlich der Nichtausübung seiner Vertretertätigkeit - beispielsweise bis zur regulären Beendigung des Handelsvertretervertrags - als Entschädigung erhält, grundsätzlich nicht dem ermäßigten Einkommensteuersatz.